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Die MitarbeiterInnen des Netzwerkes bieten flexible, ambulante Hilfen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Das beschriebene Angebot bezieht sich insbesondere auf die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII, kann jedoch auch auf andere Hilfeformen nach § 27 SGB VIII angewandt werden.

Unsere Zielgruppen sind die Anspruchsberechtigten des SGB VIII:
> Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
> Personensorgeberechtigte (Eltern, aber auch andere Herkunftssysteme)

Die Abrechnungen unserer Leistungsangebote erfolgen über Fachleistungsstunden.
Der Fachleistungsstundensatz ergibt sich aus der Anlage zur Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Meerbusch.